Biokraftstoffe rücken in der jüngeren Vergangenheit immer mehr in den Blick der breiten Öffentlichkeit. Vor ca. zwei Jahren war natives Pflanzenöl im privaten PKW noch ein echtes Novum.

Mittlerweile hat sich Pflanzenöl als Alternative zum Biodiesel einen kleinen aber nicht unbedeutenden Marktanteil erobert. Speziell innovative Speditionen rüsten ihre Fahrzeuge auf Pflanzenöl um.

Ein Kraftstoff wird über Kennwerte für einen Motor definiert. Diese Kennwerte sind in Deutschland unter den Normen E DIN 14214 für Biodiesel und DIN EN 590 für Dieselkraftstoff abgelegt.

Auf Basis dieser DIN Normen wurde, hauptsächlich in den Arbeiten von H. Dr. Remmele für die Weihenstephan Norm RK-Standard evaluiert, welche Kennwerte vom Dieselkraftstoff auf Rapsöl übertragen werden können.

Im Ergebnis wird heute mit der DIN V 51605 gearbeitet. Pflanzenöle werden überwiegend ohne Additive abgegeben. Ein Pflanzenöl mit grundsätzlich genießbaren Eigenschaften wird mit 7% Umsatzsteuer verkauft. Pflanzenöle mit Vergällung oder sonstigen ungenießbaren Additiven müssen mit dem vollen Umsatzsteuersatz verkauft werden.

Biodiesel hingegen basierte auf der DIN 51606 und wurde seit 2003 auf die DIN EN 14214 verschärft. Ursprünglicher Zweck der Biodieselherstellung war die Erhöhung der Fließfähigkeit von Pflanzenöl. Pflanzenöl ist bei niedrigeren Temperaturen deutlich zähflüssiger als Dieselkraftstoff und benötigt für einen optimalen Einsatz eine Vorwärmung, üblicherweise als Pflanzenölumrüstung bezeichnet.

Fossiler Diesel mit Biodiesel-Beimischung von bis zu 5% entspricht DIN EN 590.