Um kurzfristige Marktengpässe zu verhindern hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag, den 17. Juni 2010, ein Gesetz gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Die Biomassestrom Nachhaltigkeitsverordnung soll für den Einsatz nachhaltig hergestellter Biomasse erst ab 1. Januar 2011 gelten. Die Pflicht zur Nachhaltigkeit leitet sich aus der EU Richtlinie 2009/28/EG ab.

Aus Sicht der mittelständischen BHKW Betreiber ist die Kurzfristigkeit und Schärfe der Regulierung

nicht verständlich. Bereits 2009 wurde in einer Anhörung des Biomasseforschungszentrums im Bundesumweltministerium festgestellt, dass die Regelung praktisch nicht umsetzbar war. Die entsprechenden fachlich begründeten Kommentare der Betroffenen fanden sich in dem Protokoll nicht wieder.

Die Auflagen für die Nutzung von Pflanzenöl als Zwangsbeimischung in der Mineralölindustrie sind wesentlich geringer als für die Nutzung zur lokalen Strom- und Wärmeerzeugung.

Die Regelung für die Ökostromerzeugung fordert die CO2 Einsparung weit vor den Tankstellen. Eine Berücksichtigung der sonstigen Umweltschäden aus Mineralöl findet nicht statt. Stattdessen werden kleine Ölmühlen und Betriebe mit Wärmebedarf durch die teure Bürokratie und Unberechenbarkeit der Rahmenbedingungen wieder aus dem Markt gedrängt.

Der Bundestag hat ein sehr kurzfristiges Gesetz erlassen anstatt die Möglichkeiten und Chancen der europäischen Richtlinie für eine langfristige, ökologisch wertvolle Regelung zu suchen.

Die installierten ca. 400 Megawatt Leistung der Pflanzenöl BHKW sind per Gesetz ab dem 01.01.2011 durch die großen Energieversorger zeitweise  abzuschalten. Dies ermöglicht die bedarfsgerechte Produktion von erneuerbarem Strom. Pflanzenölanlagen können im Netz Platz machen für zum Beispiel Wind und Sonne, die keinerlei Brennstoff benötigen. Eine Regelung, die Anreize gibt zu einer besonders schnellen Regelungsfähigkeit, würde den schnellen Ausbau von Ökostrom wesentlich erleichtern. Ein solches Gesetz hat leider keinen Vorrang.

Biostrom für Elektrofahrzeuge aus viel Wind- und Sonnenstrom und zusätzlich gut regelbarer Biomasse hätte vier Vorteile:

1) Wettbewerb im Energiemarkt für Mobilität

2) Wettbewerb für Regelenergie im Strommarkt

3) Saubere Luft in den Innenstädten mit weniger CO2

4) Unabhängigkeit durch geringere Importe

Es bleibt zu hoffen, dass die Richtlinie 2009/28/EG in naher Zukunft in der deutschen Gesetzgebung Artikel 3 auch für Biostrom-Mobilität berücksichtigt, bevor chinesische Elektroautos Fakten schaffen.