Die Beimischungspflicht von Biokraftstoffen zu regulärem Kraftstoff sollte den Einsatz von regenerativem Kraftstoff gesetzlich fördern. Mehr oder weniger das Gegenteil ist der Fall.

Was ist passiert? Auf niedrigem Niveau entwickelte sich eine neue Industrie - staatlich geförderte Biodieselfabriken entstanden und konnten kaum wettbewerbsfähiges Produkt bei niedrigen Dieselpreisen schlecht vermarkten. Pflanzenöl als Kraftstoff führte ein oft belächeltes Nischendasein und war in der breiten öffentlichen Wahrnehmung bis 2004 als Kraftstoff nicht vorhanden. Nach dem Mineralölpreisanstieg in 2005 änderte sich die Situation. Biodiesel war mit einem Schlag wettbewerbsfähig und praktisch ausverkauft und die ersten Pioniere der Speditionen setzen auf Pflanzenöle als Reinkraftstoff. Zu dem Zeitpunkt also alles in bester Ordnung. Das politische Ziel der Biokraftstoffquote wäre praktisch erfüllbar gewesen bei neu entstehendem Wettbwerb. Stattdessen: Die EU und deutsche Politik erlassen eine Beimischungspflicht. Der Markt für reinen Biokraftstoff verengt sich, da die Mineralölkonzerne den Biodiesel in ihren Kraftstoff umleiten. Vorteil: die Mineralölbranche verliert Ihr Gesicht nicht, nachdem jahrelang Biodiesel ausserhalb des Fokus bzw. abgelehnt war und aufkeimender Wettbewerb ist mit einem Schlage ausgetrocknet.

Vorschlag: Die Beimischungspflicht wird beibehalten, allerdings wird Biodiesel und Pflanzenöl ausgenommen, da diese unter den vorherigen Bedinungen wettbewerbsfähig gewesen wären. Die Minealölindustrie wird stattdessen verpflichtet, diese Quote mit neuartigen Kraftstoffen wie BTL (Biomasseverflüssigung) und Bioethanol zu erfüllen. Die Steuerbefreiung dieser Stoffe wird dann natürlich auch kürzer gesetzt, da ja praktisch eine Abnahmegarantie gesetzlich geschaffen wird. Zur Erinnerung: Pflanzenöl, das für kleine dezentrale Anlagen attraktiv ist wird nur bis 2009 gefördert, großtechnische Anlagen, die praktisch nur von Konzernen realisierbar sind, hingegen bis 2015. Im Verhältnis zur Kapitalkraft wird hier ein entscheidender Unterschied gemacht. Für eine Ölmühle im Werte von angenommen 250.000 Euro wird mir eine Planungssicherheit von 2 Jahren zugebilligt, für eine BTL Anlage für 20 Mio stattdessen 8 Jahre.